Präambel
1.2. Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für sonstige Leistungen.
Angebote
2.2. Unseren Angeboten beiliegende bzw. darin enthaltene Abbildungen, Zeichnungen und technische Angaben sind unverbindlich und wir behalten uns eine jederzeitige Änderung vor.
2.3. Preise in schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesagten Angeboten gelten 30 Tage ab Angebotsdatum.
Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
3.2 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen, zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Preise
4.1. Preise gelten für den Fall der Abholung der Ware an unserem Firmensitz und verstehen sich exclusive USt, Verpackung, Transport, Versicherung, Aufstellung, Montage sowie unabgeladen.
4.2. Preiserhöhungen infolge Steigen der Gestehungskosten, d. s. Fabrikspreise, Devisen, Agiokurs, Frachttarife, Zoll, u. dgl. zwischen Bestell- und Liefertag gehen zu Lasten des Geschäftspartners.
4.3. Für Aufträge auf Abruf werden stets die am Tag der Auslieferung gültigen Preise berechnet.
Lieferung, Übergang der Gefahr, Liefertermine und –fristen
5.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung. Wir haben unsere Lieferung erfüllt:
- bei Lieferung ab Firmensitz mit der Meldung der Abholbereitschaft;
- bei Lieferung mit vereinbarter Zusendung mit dem Abgang der Ware (Übergabe an den Spediteur bzw das Transportunternehmen);
- bei Lieferung mit vereinbarter Zustellung durch uns mit Ankunft des Transportfahrzeuges am Abgabeort;
- bei Lieferung mit Montage bzw Aufstellung: mit Beendigung der uns zufallenden Aufstellungs- bzw Montagearbeiten.
5.2. Ab dem in Punkt 5.1. festgelegten Zeitpunkt trägt der Vertragspartner die Gefahr für die Ware.
5.3. Von uns (einseitig) angegebene Liefertermine stellen eine unverbindliche Prognose dar. Wir haften daher wegen Überschreitungen eines solchen Termines nicht.
5.4. Beidseitig vereinbarte Liefertermine stellen, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, lediglich einen annähernden Zeitpunkt der Lieferung dar.
5.5. „ Auf Abruf" bestellte Waren sind längstens innerhalb eines halben Jahres von Datum der Bestellung an gerechnet, abzunehmen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl die Ware zu liefern oder den Auftrag zu annullieren und eine Stornogebühr wie unter Punkt 10 sowie vollen Schadenersatz zu verlangen.
5.6. Dem Vertragspartner steht bei unbegründetem Lieferverzug nach schriftlicher Leistungsaufforderung und einer darauf folgenden 40-tägigen Nachfrist das Recht zu, den Vertrag als aufgehoben zu erklären.
Aufwendungen und Schäden bei Annahmeverzug
Im Fall des Annahmeverzuges sind vom Vertragspartner angemessene Lagerkosten sowie sonstige dadurch entstandene Aufwendungen bzw Schäden zu ersetzen.
Abholung, Zustellung, Versand und Verpackung
7.2. Falls Versand der Ware vereinbart wird, so erfolgt dieser unversichert (auch bei franko Lieferungen) und auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
7.3. Der Versand erfolgt mittels einer von uns zu bestimmenden Versandart. Eine Pflicht, hinsichtlich einer gewünschten Versandart nachzufragen, trifft uns nicht.
7.4. Sollte uns durch eine vom Käufer gewünschte Versandart zusätzlicher Aufwand entstehen, so ist dieser angemessen zu vergüten.
7.5. Bei Vereinbarung einer Lieferung mit Zustellung wie insb. die Liefervereinbarung „frei Baustelle“ ist im vereinbarten Preis nur der Transport bis zum vereinbarten Lieferort enthalten. Ansonsten bleibt Punkt 4. unberührt und sind insbesondere Abladen und Vertragen nicht im Preis enthalten.
7.6. Hinsichtlich der Verpackung haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit.
7.7. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme
8.2. Aufstellung und Montage durch uns sind gemäss Punkt 4.1. dieser AGB gesondert zu vergüten, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
8.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, vor Beginn der Aufstellung bzw. Montage sämtliche für die Aufstellung bzw Montage notwendigen Fundamente, baulichen Vor- und Installationsarbeiten, insbesondere die elektr. Zuleitung, fertigzustellen.
8.4. Unsere Leistung beschränkt sich auf die Aufstellung, Inbetriebsetzung und Vorführung der Maschine sowie die Instruktion des Personals.
8.5. Von Seiten unseres Unternehmens wird für die Aufstellung/Montage grundsätzlich nur eine Person entsandt. Erforderliche Hilfskräfte und -mittel sind vom Vertragspartner auf dessen Kosten beizustellen.
8.6. Elektroanschlüsse werden vom Monteur nur zur Anlagenvorführung und -einweisung ausgeführt. Die abschließende ordnungsgemäße Zuleitung und Sicherstellung der Einhaltung der entsprechenden Vorschriften hat durch ein befugtes Elektrounternehmen zu erfolgen.
Reparaturen
9.1. Bei Übernahme umfangreicher Reparaturen verlangen wir eine Anzahlung. Solange diese nicht geleistet wird, beginnen wir nicht mit den Reparaturarbeiten.
9.2.Über Aufforderung ist die in Reparatur gegebene Ware abzuholen und die Reparatur in bar zu bezahlen. Auf die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen über Lieferung (Pkt. 6)und Annahmeverzug (Pkt. 7) wird verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach den angeführten Vertragsbestimmungen insbesondere ein angemessenes Lagerentgelt zu bezahlen ist.
9.3. Auf Wunsch des Vertragspartners versenden wir nach Bezahlung von Reparatur und voraussichtlichen Frachtkosten die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers an diesen. Auf Punkt 7. der AGB wird verwiesen.
9.4. Werden Waren bis zum Werte von € 70,00 nicht binnen 3 Monaten ab Aufforderung zur Abholung abgeholt, so haben wir die Befugnis, die Ware zu Verwerten oder zu vernichten. Ansprüche aus der erbrachten Reparaturleistung bleiben dadurch unberührt.
Rücknahme und Stornierung
Gewährleistung, Schadenersatz und andere Ansprüche
Allgemeines
11.1. Der Vertragspartner erklärt, alle einschlägigen Vorschriften über die Benutzung der gelieferten Produkte zu kennen und verpflichtet sich aus eigenem alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften beim Aufstellen und beim Betrieb der Maschine eingehalten werden. Er sagt weiters zu, die gelieferten Produkte nur entsprechend den Betriebs- und Gebrauchsanleitungen sowie unter Zuhilfenahme aller vorhandenen Schutzvorrichtungen zu verwenden. Für den Fall, dass bei einem Gebrauchtgerät keine Bedienungsanleitung mitgeliefert wird, sagt der Vertragspartner zu, sich vor der Aufstellung und/oder dem Betrieb des Gerätes aus eigenem eine Anleitung des Herstellers über den Betrieb des Produktes und notwendige Sicherheitsvorkehrungen zu beschaffen und durchzulesen sowie das Produkt davor nicht in Betrieb zu nehmen. Sollte es nicht möglich sein, eine solche Anleitung zu erlangen, ist jedenfalls ausreichende Information einer verlässlichen Stelle einzuholen und das Produkt besonders vorsichtig zu verwenden.
Gewährleistung
11.1. Für Neugeräte leisten wir gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, für die Dauer von 6 Monaten bei einschichtigem und 3 Monate bei mehrschichtigem Betrieb Gewähr.
11.2. Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich auf Materialfehler und mangelhafte Ausführung der Ware. Wir haben bei Erfüllung das Wahlrecht zwischen Verbesserung, Preisminderung und Wandlung.
11.3. Sichtbare Mängel oder fehlende Teile sind bei sonstigem Gewährleistungsausschluss unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen nach Beginn der Gewährleistungsfrist – verdeckte Mängel binnen 3 Tagen nach ihrer Entdeckung- zu rügen.
11.4. Durch den Austausch mangelhafter Teile einer Ware wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
11.5. Jeglicher Anspruch erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an den von uns gelieferten Gegenständen vorgenommen werden.
11.6. Für von Unterlieferanten bezogene Teile einer Ware leisten wir nur insoweit Gewähr, als uns gegen den Lieferanten Gewährleistungsansprüche zustehen.
11.7. Die Gewährleistung erlischt, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.
11.8. Gebrauchte Geräte sind vom Vertragspartner vor dem Kauf zu besichtigen und werden von diesem unter Verzicht auf jeglichen Gewährleistungsanspruch übernommen.
Schadenersatz und andere Ansprüche
11.9. Für jegliche weiteren Ansprüche des Vertragspartners oder dritter Personen, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Personen oder an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, jedoch ausdrücklich auch für Ansprüche wegen Vermögensschäden und Ansprüche Dritter.
11.10. Aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes zustehende Ansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten ab Schadenseintritt, jedenfalls aber nur innerhalb von 2 Jahren ab dem Gefahrenübergang gerichtlich geltend gemacht werden.
11.11. Im Falle einer aufgrund des Gesetzes bestehenden, nicht durch die Bestimmungen dieses Vertrages ausgeschlossenen Haftung aufgrund von Fahrlässigkeit unsererseits wird der von uns zu leistende Schadenersatz auf die Höhe 50% der Auftragssumme begrenzt.
11.12. Ansprüche des Vertragspartners aufgrund von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
11.13. Regressansprüche des Vertragspartners gemäss § 12 Produkthaftpflichtgesetz sind ausgeschlossen. Für den Fall der Weiterveräußerung verpflichtet sich der Vertragspartner diesen Ausschluss auf den die Ware erwerbenden Unternehmer zu überbinden.
Eigentumsvorbehalt
12.2. Für den Fall, dass dieser Eigentumsvorbehalt insbesondere durch Weiterverkauf an Dritte oder durch Einbau erlöschen sollte, erklärt der Besteller im voraus, alle ihm im Zusammenhang mit dem Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes entstehenden Forderungen gegenüber Dritten an uns abzutreten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns bekanntzugeben, gegen wen ihm derartige Forderungen zustehen.
12.3. Unser Recht von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und die gelieferte Ware bei Zahlungsverzug zurückzuholen, besteht unabhängig davon ob unsererseits ein Rücktritt vom Vertrag erklärt wurde.
12.4. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand bis zur restlosen Bezahlung des Kapitals, der Zinsen und Kosten auf seine Kosten gegen Feuer- Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Für den Versicherungsfall wird im voraus vereinbart, dass die Versicherungsleistung an uns abgetreten ist, wenn der Vertragspartner noch nicht alle uns zustehenden Zahlungen aus dem Vertrag geleistet hat.
12.5. Im Falle einer Pfändung oder pfandweiser Beschreibung des Liefergegenstandes hat der Vertragspartner uns unverzüglich Namen und genaue Anschrift der betreibenden Partei sowie dessen Vertreter, die gerichtliche Aktenzahl und die Höhe der Forderungen der betreibenden Partei bekanntzugeben.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Allgemeine Bestimmungen
14.2. Für Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes.